Ein Erstkontakt per Mail oder Telefon ist immer kostenlos.
Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen und Sie gewinnen, muss die andere Seite bezahlen. Ihnen bleiben keine Kosten.
Kosten
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Ein telefonisches Erstgespräch kostet Sie nichts. Rufen Sie mich einfach an und schildern mir Ihr Problem. Ich nehme mir ca. 15 Minuten Zeit und gebe Ihnen am Ende des Gesprächs eine Einschätzung, ob ein weiteres juristisches Vorgehen sinnvoll erscheint.
Natürlich können Sie mir auch eine Mail schreiben.
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Die Erstberatung in meinem Büro dauert max. eine Stunde und kostet 100,00 EUR (inkl. MwSt.). Ich verrechne sie später mit der weiteren Vergütung, wenn Sie mich in Ihrer Angelegenheit beauftragen. Im Termin bespreche ich dann mit Ihnen auch die weiteren Kosten des Verfahrens.
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Für das außergerichtliche Verfahren (z.B. Schriftverkehr mit der Gegenseite) richte ich mich an den Gebühren im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und nehme keine Honorare. Das bedeutet die Kosten sind transparent und berechenbar. Die Höhe der Kosten ist dabei vom jeweiligen Streitwert abhängig.
Über die genaue Ausgestaltung der Kosten werde ich Sie in unserem Erstgespräch informieren.
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Auch für das gerichtliche Verfahren fallen Kosten nach dem RVG sowie dem Gerichtsvergütungsgesetz (GVG) an. Sofern sie das Verfahren gewinnen, müssen Sie keine Kosten tragen bzw. bekommen ihr Geld erstattet.
Unterstützung
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Schon bevor es zu Gericht geht, fallen für die Rechtsberatung Kosten an. Wer nicht über ausreichende Mittel verfügt, um einen Rechtsanwalt zu bezahlen, hat die Möglichkeit beim Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen. Mit diesem Schein kann ich Sie kostenfrei beraten und auch außergerichtlich vertreten.
Mit einem "Vorab Check" können Sie herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht.
Auf der Website "Justiz-Services" können Sie den Antrag auf Beratungshilfe online ausfüllen. Anschließend können Sie das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen.
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Wenn eine Vertretung vor Gericht notwendig ist, Sie aber nicht in der Lage sind die Kosten aufzubringen, können wir vorab gemeinsam Prozesskostenhilfe beim Gericht beantragen. Je nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen müssen Sie die Kosten nur zum Teil oder gar nicht tragen.
Für den Antrag benötige ich die von Ihnen ausgefüllte Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Bitte füllen Sie diese schon vor dem Termin aus und bringen Sie die dort aufgeführten Anlagen mit.
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Sie haben eine Rechtsschutzversicherung? Dann bringen Sie die Unterlagen bitte zum ersten Termin mit. Ich stelle eine Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. Nach der Zusage rechne ich direkt mit der Versicherung ab. Je nach Versicherung müssen Sie eine Selbstbeteiligung bezahlen.
Arthur-Hoffmann-Straße 60
04107 Leipzig
Sie finden mein Büro, wenn Sie durch den Torbogen zum Gartenhaus gehen.
Telefonisch erreichen Sie mich unter
0341 99392201
